Kosten
(Preisliste Stand Juni 2020)
Eingewöhnungs-Pauschale:
27,50 € einmalig, statt dem monatlichen Kostenbeitrag für die Zeit der Eingewöhnung.
Diese Tabelle gilt für Betreuungsverhältnisse, die über das Jugendamt des Kreises Bergstraße gefördert werden.
Eine Förderung ist für berufstätige oder arbeitsuchende Eltern möglich. Auch im Rahmen der Familienhilfe können Zuschüsse gewährt werden.
Quelle:
Kreis Bergstraße, "Satzung zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße"
Stand: 01.08.2013